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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95   

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https://dejure.org/1997,10399
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95 (https://dejure.org/1997,10399)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.06.1997 - 4 A 6681/95 (https://dejure.org/1997,10399)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 4 A 6681/95 (https://dejure.org/1997,10399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33i Abs. 1; SpielV § 3 Abs. 2
    Gewerberecht: Erforderlichkeit einer Auflage bei Spielhallenerlaubnis, Konzentration von Gewinnspielgeräten

  • rechtsportal.de

    GewO § 33i Abs. 1 S. 2
    Verteilung der zulässigen Gesamtzahl von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Verhältnis der Nutzflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95
    Dabei sind wegen der im Tatbestand des § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO zum Ausdruck kommenden hohen Schutzwürdigkeit der Spieler vor einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs an den Grad der Wahrscheinlichkeit nur verhältnismäßig geringe Anforderungen zu stellen; vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473.
  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95
    30. März 1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323 sowie Beschluß vom 25.:November 1993.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 1 C 7.95

    Gewerberecht: Regelung der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95
    Ob eine Massierung vorliegt, läßt sich nicht gleichsah mathematisch erfassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 C 7.95 -, GewArch 1996, 279.
  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93

    Spielhalle - Aufstellung von Gewinnspielgeräten - Einzelne Räume - Verhinderung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95
    1 B 192.93 -, Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 17.
  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    Dem haben sich die Oberverwaltungsgerichte überwiegend angeschlossen (so bereits OVG NW, U. v. 12.03.1991 - 4 A 1320/89 -, GewArch 1991, 301 ff.; ferner B. v. 05.06.1997 - 4 A 6681/95 -, GewArch 1998, 198 f.; Hamb. OVG, U. v. 01.07.1998 - OVG.Bf V 73/96 - GewArch 1999, 160 ff.; OVG NW, B. v. 16.01.2001 - 4 A 802/00 - NWVBl. 2001, 236 f.; ferner VG Frankfurt, B. v. 07.08.2007 - 5 G 1621/07 -, juris, Rdnr. 42; VG Karlsruhe, B. v. 12.05.2011 - 8 K 391/11 -, S. 3, unveröffentl.).
  • OVG Hamburg, 01.07.1998 - Bf V 73/96

    Gewerberecht: Einschränkung der Spielhallenerlaubnis durch Auflagen, Übermäßige

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allein aufgrund der Größe des unteren Raums der Spielhalle von 105 qm noch nicht zu erkennen, daß die Zahl von 10 Gewinnspielgeräten bereits typischerweise zu einer zu starken räumlichen Massierung auf diesen Teil der Spielhalle führt (vgl. BVerwG, Urteil v. 23.1.1996; GewArch 1996, S. 279, 280; vgl. ferner OVG Münster, Beschluß v. 5.6.1997, GewArch 1998, S. 198 f.; Urteil v. 18.11.1996, 4 A 887/94, zitiert bei Odenthal S. 194, Fn. 14).
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